Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2768
OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.03.2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. März 2004 - 4 U 812/03 (https://dejure.org/2004,2768)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 12 Nr. 1 II e AKB
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz für einen Motorschaden ; Innere Betriebsstörung; Begriff des Betriebsschadens ; Umkippen eines Lkw ; Deckung mittelbarer Schäden ; Grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers

  • versicherung-recht.de

    § 3 PflichtversG

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II e

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Abgrenzung eines versicherten Unfallschadens von einem nicht versicherten Betriebsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 Abs. II Buchst. e
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen umgekippten LWKs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 12 Nr. 1 II e AKB
    Abgrenzung eines Unfallschadens zu einem Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Abgrenzung von Unfall- und Betriebsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 750
  • VersR 2004, 1261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97

    Begriff des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.

    Voraussetzung für die Deckung mittelbarer Schäden ist allein, dass sie in adäquater Weise auf das Unfallereignis zurückzuführen sind (für alle: Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 47 mwN; vgl. auch BGH VersR 1998, 179, 180).

  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 111/93

    Vollkaskoversicherung; Schäden an der Ölwanne eines Lkw; Hochstehende Ablaufrinne

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob das Festfressen des Motors auf eine durch einen Unfall beschädigte Ölwanne zurückzuführen ist (dazu OLG Hamm r+s 1994, 86) oder darauf, dass der Motor infolge der durch das Umkippen verursachten Seitenlage nicht mehr ausreichend mit Schmieröl versorgt wurde.

    Dagegen ist nicht erforderlich, dass der (mittelbare) Schaden "plötzlich" entstanden ist (Stiefel/Hoffmann AKB 17. Aufl. 2000, § 12 Rn. 82, 83; vgl. auch OLG Hamm r+s 1994, 86; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn 48 aE).

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • BGH, 02.07.1969 - IV ZR 625/68

    Begriff des Betriebsschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Mit dieser Regelung wurde vielmehr der Versicherungsschutz nach § 12 Nr. 1 II e) AKB erweitert und zwar um solche Verwindungs- und Einknickschäden, die auf den normalen Betrieb des versicherten Lkw zurückzuführen sind und damit ohne die Klausel von der Deckung ausgenommen wären, wie zum Beispiel Rahmenschäden beim Abkippen von Schüttgut (dazu BGH VersR 1969, 940).
  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53

    Begriff des Unfalls

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • OLG Nürnberg, 28.11.1996 - 8 U 2337/96

    Begriff des Betriebsschadens in der Kraftfahrtversicherung; Umstürzen eines mit

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.
  • OLG Köln, 24.09.1996 - 9 U 15/96
    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Dies gilt entgegen der Entscheidung des OLG Köln vom 24.9.1996 - 9 U 15/96 (ZfS 1997, 305) auch dann, wenn das umgekippte Kfz zu Arbeiten auf einem Tagebaugelände (so im dortigen Sachverhalt) oder (wie hier) auf einem Deponiegelände eingesetzt wird.
  • OLG Hamm, 26.11.1975 - 20 W 15/75

    Abgrenzung des vom Vollkaskoversicherungsschutz gedeckten Unfallschadens

    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Allein die Schadensursache muss von außen kommen, dagegen kann der Schaden selbst auf eine innere Betriebsstörung zurückzuführen sein (so schon BGH VersR 1954, 113; vgl. weiter Knappmann in Prölss/Martin VVG 26. Aufl. 1998, § 12 AKB Rn. 46 mwN.) Ebenso wie das Auffahren auf ein Hindernis (dazu BGH VersR 1981, 450) ist auch das Umkippen eines Kfz als Unfall zu qualifizieren (OLG Hamm VersR 1976, 626; Knappmann aaO, § 12 AKB Rn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.1986 - 12 U 202/86
    Auszug aus OLG Jena, 24.03.2004 - 4 U 812/03
    Der Senat folgt insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung des BGH, der in seiner Entscheidung vom 5.11.1997 (VersR 1998, 179, 180; ebenso bereits OLG Nürnberg VersR 1997, 1480 als Vorinstanz; vgl. weiter OLG Karlsruhe VersR 1988, 371 [umgestürzter Traktor]) das Vorliegen eines Betriebsschadens für den Fall verneint hat, dass ein Lkw beim Abkippen von Bauschutt auf einem Deponiegelände umgekippt ist.
  • AG Hamburg, 27.02.2009 - 54A C 124/08

    Ölwannenschaden - Haftung Vollkaskoversicherung

    Ein etwaiges Verschulden des Klägers würde an der rechtlichen Einordnung des Schadens als Unfallschaden nichts ändern (vgl. Prölls/Martin, 27. Aufl., Versicherungsvertragsgesetz, § 12 AKB, Rn. 51; OLG Jena, Urteil vom 24.3.2004, Az. 4 U 812/03).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2504
OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03 (https://dejure.org/2003,2504)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2003 - 12 U 125/03 (https://dejure.org/2003,2504)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2003 - 12 U 125/03 (https://dejure.org/2003,2504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzanfechtung bzgl. abgeführter Sozialversicherungsbeiträge; Strafbarkeit der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen; Inkongruente Deckung als Nachweis eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kenntnis eines Sozialversicherungsträgers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Dem vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690) anerkannten allgemeinen Erfahrungssatz, nach dem sich wegen der Strafbarkeit der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen einem Sozialversicherungsträger aufdränge, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, steht nicht entgegen, dass der Geschäftsführer einer GmbH (noch) keinen Insolvenzantrag nach § 64 GmbHG gestellt hat.

    Der Bundesgerichtshof (Urteile vom 11. April 2002 - IX ZR 211/01, NJW 2002, 2568 und vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) hat in jüngerer Zeit entschieden, dass die Rechtshandlung eines Schuldners nur dann eine inkongruente Deckung darstelle, wenn diese innerhalb des von § 131 InsO erfassten Zeitraumes der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen werde.

    bb) Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Insolvenzanfechtung (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) ist gleichwohl davon auszugehen, dass die Schuldnerin zum Zeitpunkt der als kongruente Deckung anzusehenden Überweisung des streitgegenständlichen Betrages an die Beklagte mit Benachteiligungsvorsatz gehandelt hat (1) und dies der Beklagten auch bekannt war (2).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690 mit Hinweis auf BGHZ 149, 100, 113; 149, 178, 191) muss sich einem Sozialversicherungsträger aus dem Umstand der Strafbarkeit der vorsätzlichen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266 a StGB die allgemeine Erfahrung aufdrängen, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, deren Nichterfüllung für den insolvenzreifen Schuldner weniger gefährlich ist.

  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Die Insolvenzanfechtung bzgl. abgeführter Sozialversicherungsbeiträge steht nicht im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 134, 304 ff.) hinsichtlich des Bestehens einer Pflicht zur vorrangigen Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen, weil hiervon einer Insolvenzanfechtung unterliegende Rechtshandlungen nicht erfasst werden.

    c) Ferner beruft sich die Beklagte ebenso erfolglos darauf, die Insolvenzanfechtung bzgl. abgeführter Sozialversicherungsbeiträge führe zu einem Widerspruch gegenüber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 134, 304 ff.), nach der eine Pflicht bestehe, die Arbeitnehmerbeiträge vorrangig gegenüber anderen Forderungen abzuführen.

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Ferner ist höchstrichterlich entschieden (BGHZ 149, 178), dass ein - wie hier - wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag keine Grundlage für eine Anfechtung gem. §§ 130 bis 136 InsO sein kann.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690 mit Hinweis auf BGHZ 149, 100, 113; 149, 178, 191) muss sich einem Sozialversicherungsträger aus dem Umstand der Strafbarkeit der vorsätzlichen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266 a StGB die allgemeine Erfahrung aufdrängen, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, deren Nichterfüllung für den insolvenzreifen Schuldner weniger gefährlich ist.

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Anders als in dem von der Beklagten genannten Fall der Haftung eines neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eintretenden für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft (BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 56/02, NJW 2003, 1803) bestand vorliegend kein vergleichbarer Vertrauenstatbestand.
  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Hierdurch wird einem Gläubiger, und damit auch einem Sozialversicherungsträger, lediglich dasjenige wieder genommen, was ihm nicht hätte zukommen dürfen (vgl. BGHZ 90, 207, 211 f; 104, 355, 357; 116, 222, 224).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90

    Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Hierdurch wird einem Gläubiger, und damit auch einem Sozialversicherungsträger, lediglich dasjenige wieder genommen, was ihm nicht hätte zukommen dürfen (vgl. BGHZ 90, 207, 211 f; 104, 355, 357; 116, 222, 224).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Hierdurch wird einem Gläubiger, und damit auch einem Sozialversicherungsträger, lediglich dasjenige wieder genommen, was ihm nicht hätte zukommen dürfen (vgl. BGHZ 90, 207, 211 f; 104, 355, 357; 116, 222, 224).
  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Der Bundesgerichtshof (Urteile vom 11. April 2002 - IX ZR 211/01, NJW 2002, 2568 und vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) hat in jüngerer Zeit entschieden, dass die Rechtshandlung eines Schuldners nur dann eine inkongruente Deckung darstelle, wenn diese innerhalb des von § 131 InsO erfassten Zeitraumes der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen werde.
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Dies setzt die Feststellung voraus, dass sich die Befriedigung der Gläubiger im Falle des Unterbleibens der angefochtenen Handlung günstiger gestaltet hätte (BGHZ 124, 76, 78 f.; 141, 96, 106; vgl. auch Hirte in Uhlenbruck, Kommentar zur InsO 12. Aufl. § 129 Rdn. 91 m.w.Nachw.), wobei nicht auf die Benachteiligung eines einzelnen Gläubigers, sondern auf die der Gläubigergesamtheit abzustellen ist (Hirte a.a.O. Rdn. 94 ff.).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, WM 2003, 1690 mit Hinweis auf BGHZ 149, 100, 113; 149, 178, 191) muss sich einem Sozialversicherungsträger aus dem Umstand der Strafbarkeit der vorsätzlichen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266 a StGB die allgemeine Erfahrung aufdrängen, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, deren Nichterfüllung für den insolvenzreifen Schuldner weniger gefährlich ist.
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

  • BGH, 05.07.1956 - 3 StR 140/56
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.01.2015 - 205 C 194/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast bei Zahlungen des Schuldners aus

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart ZInsO 2004, 752 [755] = ZIP 2004, 129 [132]), dass ein Schuldner seine Gläubiger regelmäßig aus seinem pfändbaren Vermögen befriedigt.
  • OLG Stuttgart, 19.10.2005 - 3 U 101/05

    Insolvenzanfechtung von Scheckzahlungen aus einer geduldeten Kontoüberziehung auf

    Auch damit ist die Gläubigergesamtheit in dieser Höhe benachteiligt (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.11.2003, Az. 12 U 125/03).

    Ein Widerspruch liegt nicht vor (OLG Stuttgart, Urteil v. 11. November 2003 - Az. 12 U 125/03).

  • BSG, 23.02.2004 - B 7 SF 32/03 S
    Das SG Speyer hat in dem Rechtsstreit (S 12 U 125/03) durch Beschluss vom 19. September 2003 das Bundessozialgericht (BSG) zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts angerufen (Aktenzeichen beim BSG: B 7 SF 32/03 S).

    Bei dem dort anhängigen Verfahren S 12 U 125/03 handelt es sich um den Rechtsstreit einer natürlichen Person - R. S. - gegen die Beklagte.

  • LG Kaiserslautern, 19.09.2007 - 4 O 19/07

    Insolvenzverfahren: Ununterbrochene Duldung der Kontoüberziehung über sechs

    Das ist dann der Fall, wenn sich die Befriedigung der Gläubiger in ihrer Gesamtheit im Falle des Unterbleibens der angefochtenen Handlung günstiger ausgestaltet hätte (BGHZ 124, 76, 78 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2003, Az. 12 U 125/03, BeckRS 2003, B. I. 2. a)).

    Für die Beklagte müsste auf der Hand gelegen haben, dass die gewerblich tätige Schuldnerin nicht nur ihr als Sozialversicherungsträger gegenüber, sondern auch gegenüber anderen Gläubigern Verbindlichkeiten haben wird, zumal die für den Arbeitnehmer abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge wegen der Strafandrohung von § 266 a StGB üblicherweise vorrangig bedient werden (OLG Stuttgart, BeckRS 2003, Urteil vom 11.11.2003, Az. 12 U 125/03, Ziff. B. I. 2. b) bb) (2); OLG Rostock, ZinsO 2006, 1109 ff., zitiert nach juris, dort Rn. 26 ff. m. w. N.; BGH ZinsO 2003, 755 ff., zitiert nach juris, dort Rn. 19).

  • AG Hamburg-St. Georg, 06.05.2005 - 913 C 484/04
    Hier ist auch weder dargetan noch erkennbar, dass die von dem betroffenen Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung zu einer konkreten indirekten Vermehrung des Schuldnervermögens geführt hätte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, ZIP 2004, 129 f. [OLG Stuttgart 11.11.2003 - 12 U 125/03] ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 126/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5302
OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 126/03 (https://dejure.org/2003,5302)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.12.2003 - 14 U 126/03 (https://dejure.org/2003,5302)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 14 U 126/03 (https://dejure.org/2003,5302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 ZPO; § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
    Zurückweisung einer Klage aufgrund eines Verfahrensmangels; Zahlung von Schadensersatz wegen eines Beratungsfehlers eines Architekten; Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bei fehlender Beachtung von Beweisanträgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Klage aufgrund eines Verfahrensmangels; Zahlung von Schadensersatz wegen eines Beratungsfehlers eines Architekten; Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bei fehlender Beachtung von Beweisanträgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 635
    Haftung des Architekten wegen Geltendmachung von Leistungsverweigerungsrechten wegen Mängeln

  • ibr-online

    Schadensersatz wegen fälschlicher Mangelbehauptung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Objektüberwachung - Vorsicht vor übereilten Mängelrügen

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt beanstandet nicht vorhandenen Mangel: Schadensersatzpflicht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen fälschlicher Mangelbehauptung! (IBR 2004, 260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1350 (Ls.)
  • BauR 2004, 1973
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 32/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4821
OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4821)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2003 - 9 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4821)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2003 - 9 U 32/03 (https://dejure.org/2003,4821)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung; Antrag auf Erlass eines Zwischenurteils zur Unwirksamkeit eines Vergleichs ; Vorliegen der Voraussetzungen der Arglist, wenn weder eine Bereicherungsabsicht des Täuschenden, noch eine Schädigung des Getäuschten ...

  • Judicialis

    ZPO § 303; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 166; ; VGB 88 § 21; ; VGB 88 § 21 Abs. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 123; BGB § 166; VGB 88 § 21
    Arglistige Täuschung durch Vorlage einer falschen Rechnung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 123 166 Abs. 1; VGB 88 § 21 Abs. 1
    Arglistige Täuschung durch Vorlage einer falschen Rechnung in der Wohngebäudeversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 907
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 17.11.2009 - 9 U 53/09

    Begriff der arglistigen Täuschung i.S. von § 18 Nr. 2 VGB 62; Täuschung des

    Maßgebend ist, ob Beweisschwierigkeiten vermieden werden sollen, um die Regulierung zu beschleunigen oder ob allgemein auf die Regulierungsentscheidung des Versicherers Einfluss genommen werden soll, wobei es auf Bereicherungsabsicht nicht ankommt (vgl. Senat VersR 2004, 907; Knappmann, a.a.O., § 22 VHB 84 Rn 1; Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG § 16 VHB 2008 Rn 8, 9).
  • LG Dortmund, 27.04.2006 - 2 O 333/05

    Überreichen einer nachträglich gefertigten Kaufvertragsurkunde ohne Hinweis auf

    Es genügt vielmehr das Bestreben, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche zu beseitigen (vgl. OLG Köln, r+s 2004, 67).

    (vgl. KG, VersR 2005, 351; OLG Köln, r+s 2004, 67; VersR 2004, 907; OLG.

  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 U 136/19

    Wohngebäudeversicherung: Zurechnung von Falschangaben eines Handwerkers des

    Wissenserklärungsvertreter in diesem Sinne ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Abgabe einer Wissenserklärung gegenüber dem Versicherer betraut worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.06.1993, Az.: IV ZR 72/92, - zitiert nach juris -, Rn. 11; siehe so etwa zu einem Arzt, der von dem Versicherungsnehmer mit der Beantwortung von Fragen zum Gesundheitszustand gegenüber dem Versicherer betraut ist, Langheid/Wandt-Wandt, MüKo VVG,. 2. Aufl., 2016, § 28 Rn. 158, jeweils m. w. N.); dem Versicherungsnehmer wird die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Obliegenheit durch den Wissenserklärungsvertreter zugerechnet, einschließlich des Verschuldensgrades im Falle der Arglist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.11.2003, Az.: 9 U 32/03, - zitiert nach juris -, Rn. 22 m. w. N.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 01.03.2010 - 2 O 129/09

    Arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers über den entstandenen Schaden

    Eine Betrugsabsicht des Versicherungsnehmers oder eine beabsichtigte Schädigung des Versicherers sind nicht erforderlich (OLG Köln VersR 2004, 907).
  • LG Aachen, 19.12.2014 - 9 O 125/14

    Einreichung eines Kostenvoranschlags als Rechnung

    Die Frage nach der Motivation des Verhaltens ist ohne Einfluss auf die Fragestellung, ob eine vorsätzliche Täuschung vorliegt (im Anschluss an OLG Köln VersR 2004, 907).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15252
OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03 (https://dejure.org/2003,15252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2003 - 15 W 87/03 (https://dejure.org/2003,15252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2003 - 15 W 87/03 (https://dejure.org/2003,15252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 404 ZPO
    Sachverständigenbeweis: Bauteilöffnung durch Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens über bestimmte zu begutachtende Punkte; Pflicht eines öffentlich bestellten Sachverständigen zur Befolgung seiner Auswahl als Sachverständiger; Haftungsrisiko eines Sachverständigen; Pflicht eines ...

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigenbeweis: Bauteilöffnung durch Sachverständigen

  • ibr-online

    Umfang der Pflichten im Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 404a § 407a
    Pflichten des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Muss Gerichtssachverständiger Bauteilöffnungen selbst vornehmen? (IBR 2004, 442)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96

    Muß Gerichtsgutachter Bauteilöffnungen selbst beseitigen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03
    Zwar werden die einschlägigen Fragen von einigen Oberlandesgerichten gegenläufig entschieden (vgl. z. Bsp.: OLG Frankfurt BauR 1968, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697 f; OLG Celle OLGR 1998, 71 - jeweils: Aufgabe des Sachverständigen; dagegen: OLG Bamberg BauR 2002, 829 f; OLG Brandenburg BauR 1996, 432 ff (LS 3 und 434 ff); auch: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdn.91, 2672).
  • OLG Bamberg, 09.01.2002 - 4 W 129/01

    Zulässigkeit einer Weisung an den Sachverständigen zur Öffnung von Bauteilen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03
    Zwar werden die einschlägigen Fragen von einigen Oberlandesgerichten gegenläufig entschieden (vgl. z. Bsp.: OLG Frankfurt BauR 1968, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697 f; OLG Celle OLGR 1998, 71 - jeweils: Aufgabe des Sachverständigen; dagegen: OLG Bamberg BauR 2002, 829 f; OLG Brandenburg BauR 1996, 432 ff (LS 3 und 434 ff); auch: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdn.91, 2672).
  • OLG Brandenburg, 09.08.1995 - 8 W 125/95

    Wie müssen Gericht und Sachverständiger zusammenarbeiten?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2003 - 15 W 87/03
    Zwar werden die einschlägigen Fragen von einigen Oberlandesgerichten gegenläufig entschieden (vgl. z. Bsp.: OLG Frankfurt BauR 1968, 1052; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697 f; OLG Celle OLGR 1998, 71 - jeweils: Aufgabe des Sachverständigen; dagegen: OLG Bamberg BauR 2002, 829 f; OLG Brandenburg BauR 1996, 432 ff (LS 3 und 434 ff); auch: Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rdn.91, 2672).
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    bb) Ob dieses grundsätzliche Weisungsrecht des Gerichts danach auch die Befugnis umfasst, einen Sachverständigen speziell zur Vornahme einer Bauteilöffnung anzuweisen, soweit diese für die Begutachtung erforderlich ist (bejahend z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 19 W 41/17, juris Rn. 4; OLG Celle BauR 2005, 1358 [juris Rn. 18, 28]; OLG Frankfurt NJW 1998, 2834 [juris Rn. 5 f.]; Keldungs, Jahrbuch Baurecht 2009, 217, 228; Kern, BauR 2014, 603, 613 f.; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 404a Rn. 14; verneinend z.B. OLG Schleswig ZfBR 2018, 364 Rn. 25; OLG Frankfurt DS 2018, 215 Rn. 7; Beschluss vom 13. November 2003 - 15 W 87/03, juris Rn. 15; OLG Rostock BauR 2003, 757 [juris Rn. 6]; Kamphausen, BauR 2003, 757, 760), kann im Streitfall allerdings offenbleiben.
  • OLG Schleswig, 24.11.2017 - 1 U 49/15

    Sachverständigenbeweis im Bauprozess: Gerichtliche Anweisung des Sachverständigen

    Denn der Sachverständige schuldet die Beurteilung von Sachverhalten, nicht aber handwerkliche Tätigkeiten, und muss daher die Haftungsrisiken für solche Tätigkeiten nicht übernehmen (OLG Rostock, Beschluss vom 04.02.2002, 7 W 100/01, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2003, 15 W 87/03, juris).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 26 U 16/04

    Darf Gericht Vorbereitungsarbeiten für Begutachtung anweisen?

    Der Senat schließt sich der in der neueren Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, die derartige Anweisungen für unzulässig hält (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, S. 145 ff.; OLG Rostock BauR 2003, S. 757; OLG Bamberg BauR 2002, S. 829 f.; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn. 91).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2017 - 1 W 52/17

    Weisung des Gerichts an den Sachverständigen zur Bauteilöffnung

    Der 15. Zivilsenat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 2003 - 15 W 87/03 -, juris) hat dazu folgendes ausgeführt:.
  • OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13

    Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung

    Dabei kann offen bleiben, welcher Auffassung zu der Frage, ob einem Sachverständigen die bindende Weisung erteilt werden kann, Bauteilöffnungen vorzunehmen, der Vorzug zu geben ist (bejahend: OLG Celle, BauR 1998 S. 1281; OLG Düsseldorf BauR 1997, S. 697; OLG Frankfurt BauR 1998 S. 1052; OLG Stuttgart, OLGR 2006 S. 769; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1360; Thüringer Oberlandesgericht, ZfIR 2007 S. 253; OLG Celle Baurecht 2005 S. 1358; Liebheit, BauR 1998 S. 1510 und 1790; verneinend: OLG Brandenburg, BauR 1996 S. 432; OLG Hamm, IBR 2007 S. 160; QLG Frankfurt OLGR 2004 S. 145; OLG Rostock, BauR 2003 S. 757; OLG Bamberg, BauR 2002 S. 829; LG Limburg, 2 0 170/06; LG Saarbrücken 15 OH 41/11; LG Kiel 9 OH 49/07; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 91; Dötsch, NZBau 2008 S. 217; Motzke, BauR 2013 S. 304 ff).
  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen fehlende Anweisung des Gerichts im selbständigen

    Zum Teil wird zwar konzediert, dass die Ablehnung einer Weisung an den Sachverständigen zwar keine ausdrückliche Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs darstelle, aber doch einer Aufhebung des Beweisbeschlusses gleichkomme und damit einer Zurückweisung des Beweissicherungsantrages (z. B. OLG Celle, Beschluss vom 8. Februar 2005, 7 W 147/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 2003, 15 W 87/03).
  • LG Kiel, 30.01.2009 - 9 OH 49/07

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Bauteilöffnung durch den

    Während die Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 08.02.2005, BauR 2005, 1358), OLG Jena (Beschluss vom 18.10.2006, BauR 2007, 44), OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697) die Möglichkeit bejahen, den Sachverständigen - notfalls auch gegen dessen Willen - anzuweisen, derartige Bauteilöffnungen mit Zerstörung von Teilen der Bauteile durchzuführen, verneinen andere Oberlandesgerichte diese Möglichkeit (vgl. OLG Frankfurt, IBR 2004, 442, OLG Hamm, IBR 2007, 160, OLG Bamberg, BauR 2002, 829).
  • LG Limburg, 30.05.2007 - 2 O 170/06

    Gerichtliche Leitung des Bausachverständigen: Anordnung einer Bauteilöffnung

    Anstelle weiterer Ausführungen wird auf die Entscheidung OLG Frankfurt, 15 W 87/03 (OLGR 2004, S. 145 ff.) Bezug genommen.
  • LG Saarbrücken, 05.04.2013 - 15 OH 41/11

    Sachverständigengutachten: Befugnis des Gerichts zur Aufgabe von Bauteilöffnungen

    Das Gericht ist nach dieser Meinung nicht befugt, den Sachverständigen anzuhalten, Bauteile zum Zwecke der Begutachtung zu öffnen und anschließend wieder zu verschließen [OLG Naumburg BauR 2005, 1686; OLG Frankfurt OLGR 2004, 145, 146; OLG Rostock BauR 2003, 757; OLG Bamberg BauR 2002, 829.].
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03, 2 W 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3582
OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03, 2 W 187/03 (https://dejure.org/2003,3582)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2003 - 2 W 185/03, 2 W 187/03 (https://dejure.org/2003,3582)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2003 - 2 W 185/03, 2 W 187/03 (https://dejure.org/2003,3582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Betreuung wegen Wegfalls ihrer Voraussetzungen; Eigentumswohnung als Schonvermögen im Betreuungsrecht; Einsatz eigenen Vermögens im Betreuungsrecht; Vergütungsansprüche im Betreuungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; BSHG § 88; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung durch zwangsweise Verwertung realisierbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 814
  • FamRZ 2004, 979
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03
    Eine weitere Sachaufklärung ist deshalb gemäß § 12 FGG geboten (zur Anwendbarkeit des § 12 FGG bei der Prüfung der Mittellosigkeit vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 1994 - 2 W 161/93, BtPrax 1994, 139; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 56 g FGG Rn. 24).
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03
    Etwas anderes kann allenfalls ausnahmsweise dann gelten, wenn sich ihre Ansprüche nicht in angemessener Zeit realisieren lassen (BayObLG FamRZ 2002, 416, 417).
  • OLG Köln, 03.08.2009 - 16 Wx 76/09

    Obliegenheiten des Betreuers hinsichtlich der Darlegung der wirtschaftlichen

    Damit unterliegt auch die Prüfung der Mittellosigkeit dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 12 FGG (OLG Schleswig FamRZ 2004, 979 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 2019; Jansen-Sonnenfeld FGG, § 56 g Rz. 44; Jurgeleit FGG, § 56 g Rz. 11).
  • LG Zwickau, 25.09.2008 - 9 T 305/08

    Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse haftet für

    Die Mittellosigkeit des Betroffenen ist von Amts wegen aufzuklären (Schleswig-Holsteiniges Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.11.2003, FamRZ 2004, 979, Palandt/Diederichsen, 66. Auflage § 1836d, Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 187/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

    2 W 185/03 2 W 187/03 .
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.11.2003 - 5 U 105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11624
OLG Naumburg, 03.11.2003 - 5 U 105/03 (https://dejure.org/2003,11624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.11.2003 - 5 U 105/03 (https://dejure.org/2003,11624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. November 2003 - 5 U 105/03 (https://dejure.org/2003,11624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch Abspaltung als Sachgründung; Festsetzung der Sacheinlage im Gesellschaftsvertrag; Voraussetzung für die befreiende Wirkung einer Sacheinlage

  • Judicialis

    SpTrUG § 3; ; SpTrUG § 3 Satz 1; ; GmbHG § 5 Abs. 4; ; GmbHG § 5 Abs. 4 Satz 1; ; GmbHG § 19 Abs. 1; ; GmbHG § 19 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Voraussetzung für die befreiende Wirkung einer Sacheinlage bei einer Gründung durch Abspaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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